Die AGB sind auf den Verkauf von Waren von Unternehmern an Unternehmer im Online-Handel zugeschnitten.
Vorteile
- Speziell: Reine B2B-AGB für den Online-Handel zwischen Unternehmen
- Schnell: Direkt nach Zahlungseingang zum Download verfügbar.
- Einfach umzusetzen: Im Lieferumfang enthalten sind Handlungsanleitungen und Kommentierungen
- Aktuell: Neuester Rechtsstand
Produktübersicht
Vielen Online-Händlern, die ihre Produkte im elektronischen Geschäftsverkehr ausschließlich im B2B-Bereich, also ausschließlich an andere Unternehmer, anbieten, ist nicht bekannt, dass auch sie ihren Kunden gegenüber besondere Informationspflichten zu beachten haben.
So regelt § 3 BGB-InfoV, dass der Unternehmer den Kunden bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs informieren muss
- über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen,
- darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist,
- darüber, wie er mit den gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann,
- über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen und
- über sämtliche einschlägigen Verhaltenskodizes, denen sich der Unternehmer unterwirft, sowie die Möglichkeit eines elektronischen Zugangs zu diesen Regelwerken.
Diese Informationspflichten gelten also nicht nur gegenüber Verbrauchern sondern auch im reinen B2B-Bereich, sofern es sich um einen Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr also etwa über einen Online-Shop handelt.
Darüber hinaus ist die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerade im B2B-Bereich äußerst sinnvoll, da das Gesetz dem Verwender insoweit wesentlich mehr Gestaltungsspielraum lässt, als bei Verbrauchsgütergeschäften. Der Unternehmer kann also durch die Verwendung entsprechender AGB in einigen wesentlichen Regelungsbereichen deutlich zu seinen Gunsten von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche der Haftung und Gewährleistung.
Produktdetails
- Die IT-Recht Kanzlei berücksichtigt in ihren Standard-AGB die im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 3 BGB-InfoV erforderlichen Kundeninformationen
- die für den Verkauf von Waren über das Internet wichtigsten regelungsbedürftigen Punkte wie etwa
- Vertragsschluss
- Zahlungs- und Lieferbedingungen
- Eigentumsvorbehalt
- Gewährleistung und Haftung.
Lieferumfang
- Standard-AGB B2B
- Handlungsanleitung
- Kommentare, die dabei helfen, ihn auf die individuellen Bedürfnisse des Verwenders zuzuschneiden.
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