Das Dienstleistungspaket „Widerrufsbelehrung“ aus dem Hause IT-Recht Kanzlei ist für Händler gedacht, die im Internet an Verbraucher Waren verkaufen, sei es über einen eigenen Online-Shop und/ oder auf weiteren Internetpräsenzen wie eBay, Amazon, Yatego, DaWanda, Kauflux, ZVAB oder Hood. Die IT-Recht Kanzlei erstellt Ihnen individuell eine maßgeschneiderte Widerrufsbelehrung, die den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Vorteile
- Kein Muster: Sie erhalten kein Muster, das Sie erst umständlich anpassen müssen.
- Individuell: Die Widerrufsbelehrung wird durch einen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Sie können sie direkt verwenden.
- Aktuell: Selbstverständlich entspricht die Widerrufsbelehrung dem aktuellsten Rechtsstand.
- Fachkompetenz: Die IT-Recht Kanzlei, die bereits weit über 2000 Internetpräsenzen abgesichert hat, bürgt für die Rechtssicherheit der für Sie erstellten Widerrufsbelehrung.
- Sicherheit: Selbstverständlich haftet die IT-Recht Kanzlei, wie andere Rechtsanwaltskanzleien auch, für ihre Dienstleistung.
- Schnell: Bestellen. Zahlen. Zeitnah individuell erstellte Widerrufsbelehrung erhalten.
Paketübersicht
Das Dienstleistungspaket „Widerrufsbelehrung“ beinhaltet die individuelle anwaltliche Erstellung und Überlassung einer maßgeschneiderten Widerrufsbelehrung für Online-Händler, die über einen eigenen Online-Shop, aber auch auf weiteren Internetpräsenzen wie eBay, Amazon, Yatego, DaWanda, Kauflux, ZVAB oder Hood an Verbraucher verkaufen. Die Widerrufsbelehrung berücksichtigt die aktuellsten gesetzlichen Anforderungen.
Paketdetails
- Die IT-Recht Kanzlei schneidert Ihnen eine auf Ihre Internetpräsenz maßgeschneiderte Widerrufsbelehrung.
- Die Widerrufsbelehrung kann im Zusammenhang mit einem Fernabsatzvertrag im elektronischen Geschäftsverkehr über Warenlieferungen verwendet werden. Sie kann daher von Unternehmern, die über das Internet Waren an Verbraucher vertreiben, verwendet werden, unabhängig davon, ob der Unternehmer sich hierzu eines eigenen Online-Shops oder einer Handelsplattform wie etwa eBay, Amazon oder Yatego bedient. Dagegen ist diese Widerrufsbelehrung nicht für Verträge über Dienstleistungen (zu denen etwa Miet-, Werk-, Geschäftsbesorgungs-, Makler-, Partnerschaftsvermittlungs- oder Reisevermittlungsverträge zählen) verwendbar.
- Selbstverständlich entspricht die Widerrufsbelehrung dem aktuellen Rechtsstand –das garantiert Ihnen die IT-Recht Kanzlei.
- Darüber hinaus bekommen Sie von uns Handlungsanleitungen und Hinweise, wie und wo Sie die Widerrufsbelehrung in Ihre jeweilige Internetpräsenz einbauen sollten.
Vertrauen Sie keinen Vorlagen oder Mustern, die nicht individuell angepasst sind. Nehmen Sie anwaltlichen Service eines versierten Fachmanns in Anspruch: Maximale Sicherheit – und das zu fairen Preisen. |